Himmelslaterne setzt Wohnhaus in Brand
Aufmerksamer Nachbar verhindert Schlimmeres – Das verbotene Steigenlassen einer sogenannten Himmelslaterne ist wahrscheinlich ursächlich für den Brand an einem Einfamilienhaus in Fürfeld. Ein Nachbar hatte am Mittwochmorgen dem 27.04.2011 gegen 02.00 Uhr glücklicherweise das Feuer auf dem Terrassendach des zweigeschossigen Gebäudes „Am Bärenplatz“ entdeckt. Er alarmierte sofort die beiden Hausbewohner, die das Haus unverletzt verlassen konnten.
Die sofort anrückende Freiwillige Feuerwehr aus Fürfeld hatte den Brand dann schnell unter Kontrolle. Dennoch entstand an dem Haus Sachschaden in Höhe von geschätzt mindestens 1000 Euro.
Die Polizeibeamten fanden am Brandort angekohlte Reste einer Himmelslaterne. Nach den bisherigen Ermittlungen dürfte diese das Feuer ausgelöst haben. Bereits die Verwendung dieser gefährlichen Flugkörper ist seit dem Jahr 2009 gesetzlich untersagt und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Die Kriminalpolizei Bad Kreuznach ermittelt nun aber nicht nur wegen dieser Ordnungswidrigkeit sondern auch wegen Schwerer Brandstiftung. Sie nimmt Hinweise unter der Telefonnummer: 0671/8811-100 entgegen.




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