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Hinweis für Landwirte und Winzer; Anträge auf Agrarförderung stellen

13 April 2011 Noch kein Kommentar
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In den nächsten Tagen werden Landwirten und Winzern, die bereits im Vorjahr Anträge auf Agrarförderung bei der Kreisverwaltung gestellt haben, die benötigten Unterlagen inklusive dem vorgedruckten Flächennachweis für 2011 zugesandt.

Wer im Jahre 2010 keinen Antrag auf Agrarförderung gestellt hat, sollte sich – um jegliche finanzielle Nachteile zu vermeiden – umgehend an die Kreisverwaltung wenden. Dies gilt auch für Landwirte, die bis Ende April keine Antragsunterlagen erhalten haben.

Der aktuell fortgeschriebene Flächennachweis 2011 und die jeweils erforderlichen Anträge sind möglichst zeitnah, jedoch bis spätestens 16.Mai 2011 bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstraße 47, Gebäude Salinenstraße 56, 55543 Bad Kreuznach, vorzulegen.

Weitere Auskünfte zum Antragsverfahren erteilt die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Referat Landwirtschaft, Gebäude Salinenstraße 56, 55543 Bad Kreuznach, Telefon 0671-803- 1816, 1813, 1814 und 1817.

 

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