KfW vereinfacht Abwicklung zum Gründercoaching Deutschland (GCD, GCD-AL)
Für alle, die ab dem 01.04.2011 bei der KfW in Berlin Anträge zum Gründercoaching stellen, treten neue Richtlinien in Kraft, die im Wesentlichen folgende Änderungen enthalten: Der Coachingvertrag, der zwischen Gründer und Berater abgeschlossen wird, muss nicht mehr bei der KfW zur Prüfung eingereicht werden. Gründer geben nun bereits im Antragsformular an, mit welchem Berater sie das Coaching durchführen wollen sowie welche Inhalte und Konditionen vereinbart wurden.
Der Regionalpartner prüft weiterhin anhand der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und Informationen, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen und übermittelt in elektronischer Form seine Empfehlung der KfW. Nach Prüfung versendet die KfW eine Zusage an den Antragsteller, in der der Berater und der voraussichtliche Zuschussbetrag benannt werden.
Unverändert bleibt, dass erst nach der Zusage durch die KfW der Beratervertrag unterzeichnet und mit dem Coaching begonnen werden darf.
Nach Beendigung des Coachings erstellt der Berater einen Abschlussbericht über die Inhalte und Ergebnisse des Coachings, der künftig beim Gründer verbleibt und der KfW oder anderen Prüfungsinstitutionen lediglich auf Verlangen vorzulegen ist.
Sie haben weitere Fragen zum Gründercoaching Deutschland? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
start!up consulting e.K.
Villa Beisiegel
Stromberger Straße 2
55545 Bad Kreuznach
Tel: 0671-97050840
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