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Von der Leyen kürzt nach Gesetzentwurf den Gründungszuschuss um ca. 80%!

8 April 2011 Noch kein Kommentar
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Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters und einem Reuters vorliegenden Gesetzentwurf, will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen mit der Reform der Arbeitsmarktinstrumente in den kommenden vier Jahren rund 7,5 Milliarden Euro einsparen. Den größten Beitrag zu den Einsparungen sollen die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss leisten, der Arbeitslosen bisher den Sprung in die Selbstständigkeit erheblich erleichtert. Die Existenzgründung unterstützt die Bundesagentur für Arbeit (BA) derzeit jährlich mit 1,8 Milliarden Euro. Künftig sollen es jährlich nur noch etwa 400 Millionen Euro sein.

Von der Leyen sagte zu ihren drastischen Einschnitten: “Der Gründungszuschuss bleibt erhalten, aber nicht mehr jeder kann ihn künftig verlangen”. Bei der bisherigen Regelung habe es Ineffizienzen gegeben. Nicht jeder Erwerbslose sei für den Schritt in die Selbstständigkeit geeignet. “So manche Notgründung ist zur Sackgasse geworden”, sagte von der Leyen und verwies auf derzeit 120.000 Selbstständige, die Hartz IV erhielten.

Die Instrumentenreform soll zum 1. April 2012 in Kraft treten. Von der Leyen hatte diese vorige Woche intern vorgestellt. Am Dienstagabend dieser Woche stimmte auch die Koalitionsrunde zu. Sie will zudem die Anzahl der Förderinstrumente von 42 auf 31 verringern.

Die Einsparungen belaufen sich laut Gesetzentwurf für 2012 auf knapp 1,5 Milliarden Euro und jeweils rund zwei Milliarden Euro für die Jahre 2013 bis 2015. Dazu tragen Kürzungen beim Gründungszuschuss im nächsten Jahr in Höhe von 1,07 Milliarden Euro und in den Folgejahren darauf jeweils rund 1,4 Milliarden Euro bei.

Wie bereits berichtet, soll der Gründungszuschuss von einem Rechtsanspruch in eine Ermessensleistung umgewandelt werden. Zudem werden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erhöht und die Zahlungen an die Existenzgründer verringert. Im vorigen Jahr wurden 146.500 Arbeitslose mit dem Zuschuss gefördert.

Damit werden die Qualitätskriterien an Gründer und dessen Geschäftskonzept auch von staatlicher Seite weiter erhöht. Wir helfen Ihnen mit Ihrem Geschäftskonzept, diesen Qualitätsanspruch auch zukünftig zu erreichen und weiter von einem Gründungszuschuss zu profitieren!

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Quelle: http://de.reuters.com/article/economicsNews/idDEBEE73603020110407

 

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