Bürgerbefragung „Ost-West-Straße“ vom 14. bis 24. Juni
„Soll die Stadt Bad Kreuznach eine ,Ost-West-Straße`, ähnlich der Nord-Süd-Verbindung, von der Alzeyer Straße bis zur Salinenstraße in Höhe Moltkestraße (Viadukt) bauen?“ Auf diesen Text verständigte sich der Hauptausschuss in seiner Sitzung am Montag. Die Satzung zur Bürgerbefragung „Ost-West-Straße“ muss nun der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. Mai, beschließen.
„Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, bei nur einer Gegenstimme die Bürgerbefragung endlich auf den Weg zu bringen“, so Oberbürgermeister Andreas Ludwig, der zu Beginn der Sitzung klare Worte zur „kleinlichen Auseinandersetzung über die Fragestellung“ sprach. „Damit geben wir als Parlament kein gutes Bild ab und erweisen der Demokratie einen Bärendienst.“
Nach dem offiziellen Beschluss durch den Stadtrat verschickt die Stadtverwaltung die rund 33.000 Abstimmungsunterlagen. Berechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die am letzten Tag der Befragung (24. Juni) mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Bad Kreuznach ihren Hauptwohnsitz haben.
Der Abstimmzettel kann in der Zeit vom 14. bis 24. Juni persönlich bei der Stadtverwaltung, Informationsbüro, Hochstraße 48 abgegeben oder mit Erklärung der persönlichen Stimmabgabe per Post zurückgeschickt werden. Das Porto übernimmt die Stadtverwaltung.
Vor der Bürgerbefragung lädt die Stadt zu einer Einwohnerversammlung ein. Am Montag, 6. Juni, 19 Uhr, im Sitzungssaal der Kreisverwaltung, Salinenstraße (Eingang über die Außentreppe), gibt es dann Informationen über die „Ost-West-Straße“ sowie eine Diskussion über deren Für und Wider.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung mehrheitlich für Wolfgang Heinrich (53) ausgesprochen und empfiehlt ihn dem Stadtrat für die Wahl des Beigeordneten. Heinrich ist derzeit Referent für Beteiligungen im Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg.




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Ist es richtig, dass die Bürgerbefragung nicht anonym/ geheim ist?. Nach den bei mir eingetroffenen Unterlagen gebe ich meinen Namenzettel zusammen mit dem Wahlzettel ab; warum die beiden dann getrennt sind, erschließt sich mir nicht. Ist dieses Vorgehen so gewünscht?