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Die Kürzung des Gründungszuschuss kommt bereits zum 01.11.2011!

31 Mai 2011 Noch kein Kommentar
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Am 25.05.2011 hat das Bundeskabinett umfangreiche Kürzungen beim Gründungszuschuss beschlossen, die bereits im Herbst diesen Jahres in Kraft treten sollen. Wenn Sie vorhaben, in nächster Zeit zu gründen, dann tun Sie es noch vor dem 01.11.2011, um vom Gründungszuschuss in der alten Form zu profitieren.

Die Neuregelung für den Zuschuss soll bereits nach Verkündung des Gesetzes, also voraussichtlich im Herbst, in Kraft treten. Das Gesetz insgesamt gilt erst ab dem 1. April 2012. Zusätzlich zu den Einsparungen beim Gründungszuschuss soll mehr als eine Mrd. Euro aus nicht näher ausgeführten “Effizienzeffekten” kommen. Für die Opposition ist die Ministerin mit ihren Sparplänen schlicht die “Handlangerin des Rotstiftdiktats aus dem Finanzministerium”.

Dagegen beteuert von der Leyen, bei der Reform gehe es vor allem darum, die Arbeitsmarktinstrumente “einfacher, transparenter und übersichtlicher zu machen”. So soll die Zahl der Instrumente von mehr als 40 auf rund 30 reduziert werden. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) werden komplett gestrichen. Der Gründungszuschuss, mit dem sich im vergangenen Jahr fast 150 000 Arbeitslose selbstständig machten, soll von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umgewandelt werden.

Insbesondere die Umwandlung des Gründungszuschusses in eine Ermessensleistung ist fraglich – einerseits, weil es “erhebliche Zweifel” gebe, ob die Fachkräfte der Arbeitsagenturen in der Lage sind, die Notwendigkeit eines Gründungszuschusses zu beurteilen. Andererseits, weil Experten das Instrument ausdrücklich für sinnvoll halten.

Dabei stützt sich unter Anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf Ergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Die Forscher beurteilen die Förderung selbstständiger Beschäftigung als gut – knapp fünf Jahre nach der Gründung sind immer noch 55 bis 70 Prozent der vormals Geförderten selbstständig tätig. Weitere 20 Prozent von ihnen gingen einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach.

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