Viele Anfragen zur Zweitwohnungsteuer
Derzeit häufen sich die Anfragen bei der Kämmerei zur Zweitwohnungssteuer, die die Stadt Bad Kreuznach seit 1. März 2011 erhebt. Daher bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um Verständnis, wenn es etwa am Telefon zu längeren Wartezeiten kommt. Auskünfte zu Steuerfragen gibt es unter den Telefonnummern 0671/800342 bzw. -225 und 293 sowie unter Fax 800309 oder unter E-Mail kaemmerei@bad-kreuznach.de
Die Sprechzeiten im Stadthaus, Hochstraße 48, sind montags bis freitags 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr.
Auskünfte zu Meldeangelegenheiten gibt es beim Ordnungsamt unter Telefon 0671/800285, -286,-351 (Fax 800249), E-Mail ordnungsamt@bad-kreuznach.de
Sprechzeiten, Eiermarkt 14, montags bis freitags 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags 14 bis 18 Uhr.
Über 2600 Steuererklärungen mit Infobrief zu den häufigsten Fragen zur neuen Zweitwohnungssteuer hat die Kämmerei an jene verschickt, die in Bad Kreuznach einen Nebenwohnsitz gemeldet haben. Die Erklärung muss innerhalb eines Monats nach Eingang zurückgeschickt werden.





Zweitwohnungsteuer ist Beutelschneiderei. Die Kommunen gehen hier gegen einen Personenkreis vor der sich bei der nächsten Wahl nicht dafür “bedanken” kann, denn der überwiegende Teil der Zweitwohnungsteuerpflichtigen ist in der veranlagenden Gemeinde nicht wahlberechtigt. Zweitwohnungsteuerpflichtige sind unbeliebte Gäste auf Zeit.
Es wird auch immer der Eindruck erweckt, dass die Steuerpflichtigen nur die Vorteile ausnutzen. Dies ist Polemik von Politikern die ihren Haushalt nicht in den Griff bekommen, denn auch die Zweitwohnungsteuer wird deren Misere nicht abhelfen. Man geht hier den Weg des geringsten Widerstands.
Jeder zweitwohnungsteuerpflichtige Eigentümer zahlt sämtliche anfallenden Gemeindeabgaben, wie Grundsteuer, Straßengebühren, Müllabfuhr, Regenwassergebühren, anfallende Anliegerumlagen usw. und soweit erhoben die Kurabgabe, wie jeder ortsansässige Steuerpflichtige. Darüber hinaus lässt er noch manchen Euro in der Gemeinde. Zusätzlich muss die Zweitwohnungsteuer aufgebracht werden.
Doppelbesteuerung dafür, dass für die besteuerte Wohnung aus gutem Grund kein Erstwohnsitz angemeldet wurde. Es ist eben doch eine Reichen- und Neidsteuer, erhoben zunächst unter dem Vorwand einen Erstwohnsitz erreichen zu wollen, den man der Nachbargemeinde gerne abjagt. Anschließend jammert man dann gemeinsam über fehlende Mittel.
Zweitwohnungsbesitzer werden ausgegrenzt, diskriminiert und ungleich behandelt. Zweitwohnungsteuer ist Enteignung.
Die Kommunen wollen aber noch viel mehr. Ihre Raffgier kennt keine Grenzen. Es genügt ihnen nicht die Grundsteuer und sämtliche kommunalen Abgaben zu vereinnahmen, sondern man will die Zweitwohnungsteuer und in derselben Höhe auch noch Zuwendungen aus dem Steuertopf des Landes und soweit möglich einen Jahreskurbeitrag.
Letztendlich will man aber eine neue Generation von Gästen, denn die Zweitwohnungseigentümer sind unbeliebte Gäste auf Zeit und mussten sich vielfach zwangsläufig mit dieser Rolle und dem unredlichen Vorgehen der Kommunen gegen sie abfinden. Es ist an der Zeit sich gegen diese Behandlung zu wehren.
Das stimmt, anstatt sie auszuschließen sollte man sie freundlich empfangen und ihnen nicht noch vorwürfe machen, die völlig unbegründet sind!
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