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Überflughöhen über Bad Kreuznach wurden vom Umweltbundesamt nicht genehmigt

5 Juli 2011 Noch kein Kommentar
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Stadt lässt Genehmigungsverfahren prüfen

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat bei der Benehmensbeteiligung des Umweltbundesamt für den Bereich Bad Kreuznach Überflughöhen von 2.400 Metern angegeben. Tatsächlich gibt die Deutsche Flugsicherung den Piloten aber Anweisungen, bei Landeanflügen in Richtung Frankfurt am Main tiefer zu fliegen.

In einem Schreiben an die Stadt Bad Kreuznach hat das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau versichert, dass es „sich stets für die Gesundheit und den Lärmschutz der Bevölkerung einsetzt und bemüht ist, ein positives Ergebnis für die Betroffenen zu erzielen. Dabei achten wir vordringlich auf überflogene Wohngebiete, die es primär zu entlasten gilt.“

Ordnungsdezernent Udo Bausch: „Mit dem Umweltbundesamt haben wir einen starken Partner, der uns bei dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm eine große Hilfe sein wird. Wir prüfen derzeit, wie die Belange der Region Bad Kreuznach von der Fluglärmkommission im Rahmen der Änderung von Flugverfahren für Anflüge zum Flughafen Frankfurt/Main und vom Regierungspräsidenten in Darmstadt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt wurden.“ Dem Bundesumweltamt liegen derzeit keine Daten zu aktuellen Flughöhen im Rhein-Main-Gebiet vor. „Wir sind daher aufgerufen, diese Daten dem Umweltbundesamt zur Verfügung zu stellen, damit eine objektive Beurteilung erfolgen kann“, so Bausch abschließend.

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