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Jetzt Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket stellen!

1 August 2011 Noch kein Kommentar
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Die Sommerferien in den Kitas und Schulen in Rheinland-Pfalz gehen zu Ende - 

Jetzt Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket stellen! 

Mit dem Bildungspaket der Bundesregierung werden Kinder und Jugendliche unterstützt, die Leistungen vom Jobcenter (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),oder Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Damit sollen ihnen bessere Lebens- und Entwicklungschancen eröffnet werden.

 

Was ist drin im Bildungspaket?

 

  • Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas 
    Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge in Schulen und Kitas .
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
    Für Hefte, Stifte, Mäppchen und andere Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 100 Euro pro Jahr in zwei Raten gezahlt. Zu Beginn des Schuljahres werden 70 Euro und im Februar nochmals 30 Euro ausgezahlt.
  • Schülerbeförderungskosten
    Notwendige Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule werden übernommen.
  • Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort
    Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen bei einem Eigenanteil von 1 EURO je Mittagessen.
  • Lernförderung
    Schülerinnen und Schüler erhalten Nachhilfeunterricht, wenn das Lernziel nach Einschätzung der Schule gefährdet ist und schulische Angebote nicht ausreichen.
  • Kultur, Musik, Sport und Freizeiten
    Kinder und Jugendliche sollen bei Kultur, Musik, Sport und Freizeiten mitmachen können. Dafür werden zum Beispiel Gutscheine für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu zehn Euro erteilt.

 

Wo beantragen Sie diese Leistungen?

 

  • Alle Leistungen können

 

    • beim Jobcenter
    • der Kreisverwaltung
    • bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung sowie bei den
    • Wohngeldstellen und Familienkassen beantragt werden.
    • Entgegen anderslautenden Veröffentlichungen können die Anträge bei allen vorgenannten Dienststellen oder auch ganz einfach per Post eingereicht werden.

 

  • Darüber hinaus sind alle Schulen und Kitas gebeten Anträge, auf Leistungen anzunehmen und an den Bildungs- und Teilhabestützpunkt weiterzuleiten.

 

Wo bekommt man Antragsformulare?

 

Die Antragsformulare sind aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit kurz und knapp gehalten. Auf nur einer Seite können mit wenigen Angaben die Leistungen beantragt werden.

 

Lediglich für Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht ist ein Beiblatt der Schule erforderlich.

 

 

 

 

 

 

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