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Fallwild – Keine Zuständigkeit des Landkreises

18 November 2011 Noch kein Kommentar
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Verunfalltes Wild an Straßen, welches außerhalb tierseuchenrechtlich festgelegter Restriktionsgebiete anfällt und dessen sich der zuständige Jagdausübungsberechtigte nicht aneignet, ist durch den Landkreis grundsätzlich nicht zu beseitigen und zu entsorgen.

Im Landkreis gibt es zur Zeit keine entsprechenden Gebiete.

Zuständig für Fallwild ist daher:

  • auf freier Strecke der Landesbetrieb Mobilität/Straßenmeisterei
  • auf nicht klassifizierten Straßen bzw. im Bereich von Ortsdurchfahrten die Stadt oder Gemeinde

Zur Entsorgung wird gebeten, unmittelbar die Straßenmeistereien zu informieren oder die Stadt oder Gemeinde zu benachrichtigen.

Auf der Homepage des Landkreises unter www.kreis-badkreuznach.de/aktuelles erhalten Sie weitere Informationen

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