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Rotes Kreuz gibt Erste-Hilfe Tipps für Sylvester

30 Dezember 2011 Noch kein Kommentar
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Immer wieder kommt es zu Sylvester zu schweren Verbrennungen und Verletzungen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Seit diesem Jahr sind aufgrund einer neuen EU verordnung Böller mit deutlich höherer Sprengkraft erlaubt. Daher rät das Deutsche Rote Kreuz Bad Kreuznach, unbedingt die Sicherheitsregeln beim Hantieren mit Böllern und Raketen einzuhalten:
-    Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden!
-    Nicht mit Raketen und Böllern auf Menschen zielen
-    Feuern Sie Raketen und anderes Feuerwerk nur aus einem sicheren Stand heraus ab, so dass es nicht umfallen kann
-    Halten Sie Kinder und alkoholisierte Personen von Böllern fern

-    Lassen Sie Blindgänger am Boden liegen. Zünden Sie diese nicht erneut an!
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall mit Feuerwerkskörpern kommen, so handelt es sich in der Folge häufig um Verletzungen und Verbrennungen. Jetzt gilt es, dem Betroffenen schnell zu helfen:
Erste Hilfe bei Verbrennungen:

  • Eigene Sicherheit beachten
  • Den Betroffenen ansprechen, beruhigen
  • Kleiderbrände sofort löschen: Mit Wasser übergießen, die Flammen mit einer Decke ersticken, oder den Betroffenen auf dem Boden wälzen
  • Feuer löschen
  • Notruf 112
  • Schutzhandschuhe anziehen
  • Verbrannte Körperstellen sofort mit handwarmen Wasser übergießen, oder in Wasser eintauchen, (max. 10 Minuten lang) kühlen, bis die Schmerzen nachlassen, es dem Betroffenen unangenehm wird oder Kältezittern einsetzt
  • Brandwunden locker und keimfrei bedecken (z.B. mit einem Verbandtuch).
  • Betroffenen zudecken
  • Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beruhigen, betreuen, trösten und beobachten, wiederholt Bewusstsein und Atmung prüfen
  • Bei Bewusstlosigkeit und fehlender normaler Atmung Herz-Lungen-Wiederbelebung

Achtung!

  • Brandblasen nicht öffnen!
  • Mit der Haut verkrustete Kleidung nicht ausziehen
  • Keine “Hausmittel” verwenden

Zur Versorgung von Brandwunden und Verletzungen durch Böller eignen sich alubedampfte Verbandtücher (Metallinetücher) . Diese sind in jedem Autoverbandkasten zu finden. Sie verkleben nicht mit der Haut und sind auch bei größeren Verletzungen anwendbar.
Notruf 112

Im Notfall erreichen Sie den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112.
Bei einem Notruf sind folgende Informationen wichtig:

1.       Wo ist der Unfallort?

2.       Was ist passiert?

3.       Wie viele Verletzte gibt es?

4.       Welche Verletzungen liegen vor?

5.       Warten Sie auf Rückfragen!

Verbrennungen bzw. Verbrühungen sind durch Hitze ausgelöste schwere Schädigungen der Haut und auch tiefer liegender Gewebe mit nachhaltigen Auswirkungen auf den gesamten Organismus durch Störung der vitalen Funktionen. Bei tiefer gehenden Gewebeschädigungen finden sich in den angrenzenden Hautbezirken immer auch Blasenbildung und Hautrötung. Durch ausgedehnte Brandwunden verliert der Körper große Mengen ab Gewebeflüssigkeit. Dieser Flüssigkeitsverlust kann zum Schock führen. Dabei wirkt der Verbrennungsschmerz verstärkend. Durch Wundinfektion kommt es ggf. später zu verzögerter Wundheilung. Hat die betroffene Person im Moment der Hitzeeinwirkung (Explosion, Stichflamme) eingeatmet, können Verbrennungen im Mund, Rachen und Kehlkopfbereich entstehen.

 

Weitere Informationen zur Ersten Hilfe finden Sie auch unter www.drk.de.
Informationen zu Kursen und Ausbildungen in erster-Hilfe erhalten Sie beim DRK Kreisverband Bad Kreuznach e.V unter Telefon 0671-844440 und unter www.drk-kreuznach.de

 

Foto: DRK/D. Möller

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