Selbständigkeit wird seltener gefördert
Rund um einen Jahreswechsel verändern sich viele gesetzliche Regeln. Betroffen sind davon diesmal unter Umständen auch Menschen, die mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen. Denn zumindest dann, wenn sie mit diesem Schritt ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen, konnten sie bislang fest mit der Unterstützung durch die Agentur für Arbeit rechnen.
Zwar gibt es den so genannten Gründungszuschuss noch immer, doch der Spielraum für die Gewährung dieser Förderung ist deutlich enger geworden. So muss die Selbstständigkeit nun das am besten geeignete Mittel sein, um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Außerdem muss die Unterstützung für die Existenzgründung notwendig sein. Gibt es zum Beispiel ausreichend Stellen in der bisher ausgeübten Tätigkeit, so dass eine Vermittlung in Arbeit möglich wäre, kann die Existenzgründung nicht unterstützt werden.
Wer diesen Schritt auch aus eigener Kraft bewältigen kann oder sogar seine Stelle aufgegeben hat, um eigenständig zu arbeiten, kann also künftig nicht mehr unbedingt auf die finanzielle Starthilfe der Arbeitsagentur setzen. Verändert hat sich auch die Höhe der Förderung. Bislang wurde der Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldanspruchs für neun Monate gezahlt. Anschließend konnte die Selbstständigkeit noch für maximal ein halbes Jahr mit 300 Euro pro Monat gefördert werden. Nun gibt es die Förderung für sechs und die Verlängerung für längstens neun Monate. Wer den Gründungszuschuss beantragt, muss außerdem einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben, bislang waren es 90 Tage.
Wie bisher muss die Tragfähigkeit der Geschäftsidee von einer fachkundigen Stelle bescheinigt werden und der oder die Gründungswillige muss die persönliche Eignung zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit nachweisen – gegebenenfalls auch durch ein Existenzgründungsseminar. „Die Förderung von Existenzgründern war in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ein wichtiges Instrument, das nun den veränderten Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst wurde“, erklärt Karl-Ernst Starfeld, Leiter der Agentur für Arbeit Bad Kreuznach. „Künftig muss der Schritt in die Selbstständigkeit wieder stärker auf eigenem Engagement aufbauen.“ Dass dies in den meisten Fällen nicht einfach ist, weiß Starfeld. „Selbstständigkeit ist immer mit einem mehr oder weniger großen Risiko verbunden. Deshalb haben wir schon immer viel Wert darauf gelegt, dass sowohl die Geschäftsidee als auch die Unternehmerpersönlichkeit den Herausforderungen der ersten Gründungsjahre gewachsen sind.“ Das bleibt auch künftig so, allerdings gibt es heute eben auch Alternativen auf dem Arbeitsmarkt. Wer diese nicht hat, aber eine tragfähige Idee und die entsprechende Eignung, der kann auch in Zukunft auf Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit hoffen.
In der jetzigen Übergangsphase empfiehlt der Agenturchef: „Gründungswillige, die eine Förderung wünschen, sollten sich unbedingt frühzeitig wegen eines ausführlichen Beratungstermines mit uns in Verbindung setzen“. Das gilt besonders dann, wenn die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen einer geplanten Selbständigkeit ansteht. „Uns ist es wichtig Menschen in dieser bedeutenden Lebensphase auf der Grundlage der neuesten Regelungen zu beraten und so mögliche Enttäuschungen zu vermeiden“, schließt Starfeld.




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